Euro-Scheck Betrag in Worten schreiben
Euro-Beträge sofort in Worten umwandeln. Bankkonformes Format für Schecks in Deutschland und Europa.
Für Deutschland, Österreich und die Schweiz · Kostenlos · Keine Anmeldung
So funktioniert es
Betrag eingeben
Geben Sie den Betrag so ein, wie Sie ihn auf dem Scheck schreiben würden — z. B. 1250,75. Punkte und Kommas werden akzeptiert.
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Der Konverter zeigt den Betrag während der Eingabe automatisch in Worten an.
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Nutzen Sie die Kopierschaltfläche neben dem Ergebnis oder laden Sie den ausgefüllten Scheck als PNG herunter.
Auf den Scheck übertragen
Schreiben Sie den Betrag genau so auf Ihren Scheck. Der Text beginnt stets mit einem Großbuchstaben.
So schreiben Sie einen Scheck richtig aus
In Deutschland werden Schecks heute selten genutzt — Überweisungen und Lastschriften haben sie im Alltag weitgehend ersetzt. Für bestimmte Zahlungen (zum Beispiel im Erbschaftsbereich, bei Notaren oder im internationalen Zahlungsverkehr) ist der Scheck jedoch nach wie vor ein anerkanntes Zahlungsinstrument.
Betrag lückenlos ausschreiben. Beginnen Sie unmittelbar nach dem Empfängernamen und füllen Sie die gesamte Zeile bis zum Ende aus — entweder mit dem Text oder mit einem Schlussstrich. Beispiel: „Eintausendzweihundertfünfzig Euro und 50 Cent ————". Lücken bieten Fälschern Angriffsfläche.
„Euro" ohne Plural-s. Die korrekte deutsche Schreibweise lautet „Euro" — nicht „Euros". Schreiben Sie „Fünfhundert Euro", nicht „Fünfhundert Euros". Diese Regelung entspricht der offiziellen Sprachregelung der Europäischen Union und gilt in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Cent als Zahl oder ausgeschrieben. Cent-Beträge können als Zahl angegeben werden: „Dreihundert Euro und 75 Cent" oder „Dreihundert Euro 75/100". Beide Formate sind in Deutschland banküblich. Bei ganzen Euro-Beträgen genügt ein Strich — „und 00 Cent" muss nicht geschrieben werden.
Vollständigen Namen des Empfängers eintragen. Tragen Sie den Namen so ein, wie er im Personalausweis oder im Handelsregister steht. Abkürzungen oder Spitznamen können zur Ablehnung des Schecks führen — besonders, wenn die empfangende Bank den Namen mit dem Konto des Begünstigten abgleicht.
Datum im deutschen Format. Deutschland verwendet TT.MM.JJJJ mit Punkten als Trennzeichen — zum Beispiel 15.04.2026. Schreiben Sie immer das vollständige vierstellige Jahr. Ein unvollständiges Datum (15.04.26) ist kein gesetzlicher Grund zur Ablehnung, kann aber zu Rückfragen führen.
Verrechnungsscheck für mehr Sicherheit. Ziehen Sie zwei parallele Striche über die linke obere Ecke und schreiben Sie „Nur zur Verrechnung" dazwischen. Damit wird der Scheck zum Verrechnungsscheck — er kann ausschließlich auf ein Bankkonto eingezahlt werden. Für alle Beträge von nennenswertem Wert ist dies die empfohlene Praxis.
Unterschrift stimmt, Scheck gilt. Der Scheck muss von der auf dem Scheckformular hinterlegten Person eigenhändig unterschrieben werden — Stempel oder Faksimile-Unterschriften sind in Deutschland nur bei gewerblichen Konten mit entsprechender Vereinbarung zulässig. Eine fehlende oder nicht übereinstimmende Unterschrift führt zur sofortigen Ablehnung.
Vorlagefrist beachten. Die gesetzliche Vorlagefrist in Deutschland beträgt 8 Tage ab Ausstellungsdatum (§ 29 ScheckG). Legen Sie Schecks daher zeitnah bei Ihrer Bank vor oder weisen Sie den Empfänger darauf hin, dies zu tun.
Häufig gestellte Fragen
Fragen zum Ausschreiben von Euro-Beträgen auf Schecks?
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